Artikel 57a Schutz der Landesgrenzen: Überwachung der Schweizer Grenzübergänge. Systematische Personenkontrollen. (vereinfachte Verfahren für Schweizer und Grenzgänger). Das heisst: Mehr Sicherheit für die eigene Bevölkerung!
Artikel 57a Schutz der Landesgrenzen: Überwachung der Schweizer Grenzübergänge. Systematische Personenkontrollen. (vereinfachte Verfahren für Schweizer und Grenzgänger). Das heisst: Mehr Sicherheit für die eigene Bevölkerung!
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